Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des RID:

a) Neue Batterien, wenn:
- sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschdigung gesichert sind;
- sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt;
- sie auen keine gefhrlichen Spuren von Laugen oder Suren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

b) Gebrauchte Batterien, wenn:
- ihre Gehuse keine Beschdigung aufweisen;
- sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschdigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt;
- sie auen keine gefhrlichen Spuren von Laugen oder Suren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.

"Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befrdert werden.